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Obwohl die meisten Aktiengesellschaften in Japan mit anderen Gesellschaften verbunden sind, gibt es kein Konzernrecht. Deutschland kodifizierte bereits im Jahre1965 als ersten Land der Welt das Konzernrecht im dritten Buch des Aktiengesetzes. Seitdem wird in Japan die Möglichkeit einer Rezeption des deutschen Konzernrechts diskutiert. Der größte Teil der Rechtswissenschaftler in Japan sieht eine solche Aufnahme deutscher Rechtsgedanken als notwendig an. Im Jahre 1986 veröffentlichten japanische Rechtslehrer einen eigenen Konzernrechtsentwurf, der vom deutschen Konzernrecht stark beeinflußt…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl die meisten Aktiengesellschaften in Japan mit anderen Gesellschaften verbunden sind, gibt es kein Konzernrecht. Deutschland kodifizierte bereits im Jahre1965 als ersten Land der Welt das Konzernrecht im dritten Buch des Aktiengesetzes. Seitdem wird in Japan die Möglichkeit einer Rezeption des deutschen Konzernrechts diskutiert. Der größte Teil der Rechtswissenschaftler in Japan sieht eine solche Aufnahme deutscher Rechtsgedanken als notwendig an. Im Jahre 1986 veröffentlichten japanische Rechtslehrer einen eigenen Konzernrechtsentwurf, der vom deutschen Konzernrecht stark beeinflußt war. Gegenüber der Rezeption des deutschen Konzernrechts werden jedoch teilweise Bedenken geäußert.