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Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, frühen Formen des Föderalismus in der konsensual und konsozial geprägten rechtlichen und politischen Theorie der Frühen Neuzeit nachzugehen und diese zugleich im Rahmen einer längerfristigen Zeitperspektive in Beziehung zu gegenwärtigen föderalen Vorstellungen zu setzen. Der Band umfaßt Beiträge von Juristen, Politologen, Historikern, Philosophen und Theologen aus Deutschland, Italien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, sowie aus den Vereinigten Staaten und Kanada, deren gemeinsames Forschungsinteresse darin liegt, den…mehr

Produktbeschreibung
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, frühen Formen des Föderalismus in der konsensual und konsozial geprägten rechtlichen und politischen Theorie der Frühen Neuzeit nachzugehen und diese zugleich im Rahmen einer längerfristigen Zeitperspektive in Beziehung zu gegenwärtigen föderalen Vorstellungen zu setzen. Der Band umfaßt Beiträge von Juristen, Politologen, Historikern, Philosophen und Theologen aus Deutschland, Italien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, sowie aus den Vereinigten Staaten und Kanada, deren gemeinsames Forschungsinteresse darin liegt, den Föderalismus als ein grundlegendes Phänomen der Organisation rechtlicher und politischer Gemeinschaftsbildung aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick zu fassen. Dies kann heute nicht mehr nur aus einer staatszentrierten Sicht gesehen, die den Föderalismus auf die staatsorganisationsrechtliche Unterscheidung von Bundesstaat und Staatenbund zu reduzieren suchte. Der Blick richtet sich daher über den Staat hinaus auf den politisch-gesellschaftlichen Kontext föderaler Institutionalisierungen und die hierauf bezogenen reflexiven Strukturen. Die Überlegungen zum frühen Föderalismus werden schließlich in ein übergreifendes Framework rechts-, staats- und sozialtheoretischer Erwägungen eingebracht, die dem Verhältnis von Föderalismus und Demokratie, dem Zusammenhang von Autonomie, Regionalismus und gesellschaftlicher Selbstorganisation in föderalen Gemeinschaftsbildungen sowie der Legitimation des Föderalismus gewidmet sind.