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Die
21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bilden die zentralen gesetzlichen Vorschriften für die Offenlegung der Stimmrechte an börsennotierten Gesellschaften. Maßgebend für deren Ausgestaltung waren und sind die Harmonisierungs- und Integrationsbemühungen des europäischen Gesetzgebers. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts stehen die in 22 WpHG normierten Zurechnungstatbestände und die damit verbundenen Auslegungsfragen. Kernstück bildet hierbei die Zurechnung im Falle eines Acting-in-Concert und die hiermit sowohl nach WpHG als auch nach dem Wertpapiererwerbs- und…mehr

Produktbeschreibung
Die

21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bilden die zentralen gesetzlichen Vorschriften für die Offenlegung der Stimmrechte an börsennotierten Gesellschaften. Maßgebend für deren Ausgestaltung waren und sind die Harmonisierungs- und Integrationsbemühungen des europäischen Gesetzgebers. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts stehen die in
22 WpHG normierten Zurechnungstatbestände und die damit verbundenen Auslegungsfragen. Kernstück bildet hierbei die Zurechnung im Falle eines Acting-in-Concert und die hiermit sowohl nach WpHG als auch nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verbundenen Problemstellungen. Neben den vorbezeichneten Offenlegungspflichten erörtert die Arbeit eine Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Verhaltenspflichten im Kontext beteiligungsrelevanter Sachverhalte, (unter anderem das Verbot von Insiderdealing und der Kurs- und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Directors' Dealings sowie Transparenzpflichten nach WpÜG). Vor dem Hintergrund der Auslegungsfragen des deutschen Rechts widmet sich die Arbeit rechtsvergleichend der Ausgestaltung und Anwendung beteiligungsrelevanter Publizitätspflichten im englischen und US-amerikanischen Recht.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias A. Heinrich, geboren 1974 in Frankfurt am Main, studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Frankfurt am Main. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 1999 absolvierte er von 2000 bis 2001 ein LL.M.-Studium an der London School of Economics. Während seines Referendariats war der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Handels-, Schifffahrtsund Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg tätig. Nach Abschluss seines Zweiten Staatsexamens 2004 ist er im Jahr 2005 als Rechtsanwalt zugelassen worden und seitdem in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. 2005 erfolgte die Promotion.