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Zum WerkDer Kommentar enthält ausführliche Erläuterungen zum gesamten Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungenzum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Er enthält darüber hinaus Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Medienstaatsvertrags (MStV).Vorteile auf einen BlickKommentierung sämtlicher jugendschutzrechtlich relevanter Vorschriftenenthält wichtige Materialien zum Jugendschutz (z.B. FSK-Grundsätze,…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Kommentar enthält ausführliche Erläuterungen zum gesamten Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungenzum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Er enthält darüber hinaus Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Medienstaatsvertrags (MStV).Vorteile auf einen BlickKommentierung sämtlicher jugendschutzrechtlich relevanter Vorschriftenenthält wichtige Materialien zum Jugendschutz (z.B. FSK-Grundsätze, Richtlinien der Medienaufsicht)Zur NeuauflageMit der Neuauflage wurden die seit der Vorauflage ergangenen jugendschutzrechtlichen Neuerungen in die Kommentierung eingearbeitet. So wurden im Jugendschutzgesetz (JuSchG) unter anderem durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas das Verbot des Rauchens inder Öffentlichkeit auf die genannten nikotinfreien Erzeugnisse ausgeweitet und die Abgabe und das Anbieten derselben durch Veranstalter oder Gewerbetreibende unter Bußgeldbewehrung gestellt. Weiterhin wurde die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke an Jugendliche in § 9 durch das Branntweinmonopolverwaltungs-Auflösungsgesetz neu geregelt. Die Regelungen zum Verfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (§ 21) wurden zwischenzeitlich zweimal geändert.Ebenfalls berücksichtigt wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, das die Gewährleistung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes, insbesondere die Teilhabe an Internetangeboten im Sinne einer risikoarmen Wahrnehmung und Schutz vor Gefahren für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen (Stichworte:Cybermobbing oder Cybergrooming) zum Ziel hat.In den Kommentar neu aufgenommen wurden zudem die umfangreich novellierten Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).Außerdem wurde die bis September 2021 veröffentlichte jugendschutzrelevante Rechtsprechung und Rechtsliteratur berücksichtigt.ZielgruppeFür Veranstalterinnen und Veranstalter und Gewerbetreibende (Gaststätten, Verkaufsstellen, Spielbetriebe, Verlage, Filmproduzenten, Film- und Theaterveranstalter), Medienunternehmen sowie Behörden, Verbände, Gerichte, Jugendschutz- und Polizeibehörden.