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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10,00, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Kriminalwissenschaften), Veranstaltung: Seminar Sanktionsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässig ist. In dem Bestreben, eine möglichst detailreiche Antwort auf diese Frage zu liefern, werden im Gang der Untersuchung zunächst beide Maßnahmen kurz vorgestellt, ehe der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10,00, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Kriminalwissenschaften), Veranstaltung: Seminar Sanktionsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässig ist. In dem Bestreben, eine möglichst detailreiche Antwort auf diese Frage zu liefern, werden im Gang der Untersuchung zunächst beide Maßnahmen kurz vorgestellt, ehe der Blick auf das konkrete Problem der gleichzeitigen Zulässigkeit und dessen Wandel gerichtet wird. Das Problem wird sowohl für den Bereich des Jugend- als auch des Erwachsenenstrafrechts erörtert. Bewegt man sich im Bereich des Erwachsenenstrafrechts, so wurde die Frage der Zulässigkeit der gleichzeitigen Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit der Gesetzesänderung von 2002 eindeutig geklärt. Ungeachtet der Kritiken lässt sie sich seither bejahen. Im Jugendstrafrecht stellt sich das Problem hingegen nicht, ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung schon zum Verurteilungszeitpunkt doch weder in § 7 noch in § 106 JGG vorgesehen.
Autorenporträt
Dr. Leonie Mayk hat Rechtswissenschaften in Greifswald und Kiel studiert. Nach Abschluss des Studiums mit der Auszeichnung "Prädikat" hat sie im Strafrecht zum Thema der Terrorismusprävention promoviert. Anschließend hat sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Schleswig absolviert und auch das zweite Staatsexamen mit zweistelligem Ergebnis bestanden. Derzeit arbeitet sie für einen hamburger Strafverteidiger.