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Die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) kann als wissenschaftlich fundiert und in der Praxis hinreichend erprobt bezeichnet werden. Die Notwendigkeit ihrer Durchführung und die positiven Wirkungen auf die Rechtssetzung werden übereinstimmend hervorgehoben. Zwar nimmt die Zahl der Anwendungsfälle der GFA kontinuierlich zu, doch sind es überwiegend noch die überkommenen Prüflisten- bzw. Abstimmungsverfahren (Normprüfungsgremien), die angewandt werden. Soweit methodisch fundierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden, bedarf es noch enormer machtpolitischer und externer Unterstützung.…mehr

Produktbeschreibung
Die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) kann als wissenschaftlich fundiert und in der Praxis hinreichend erprobt bezeichnet werden. Die Notwendigkeit ihrer Durchführung und die positiven Wirkungen auf die Rechtssetzung werden übereinstimmend hervorgehoben. Zwar nimmt die Zahl der Anwendungsfälle der GFA kontinuierlich zu, doch sind es überwiegend noch die überkommenen Prüflisten- bzw. Abstimmungsverfahren (Normprüfungsgremien), die angewandt werden. Soweit methodisch fundierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden, bedarf es noch enormer machtpolitischer und externer Unterstützung. Die GFA hat also noch keinen Eingang in die Handlungsroutinen der Akteure gefunden. Ziel ist es, optimale Bedingungen für eine Integration der GFA ins Politisch-Administrative System zu ermitteln und konkrete Vorschläge für eine Institutionalisierung zu machen, die die Anforderungen der Methodik und die Bedürfnisse der Praxis gleichermaßen berücksichtigen.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias Bräunlein wurde 1967 geboren. Nach der Ausbildung für den gehobenen allgemeinen staatlichen Verwaltungsdienst Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Referendariat beim OLG Zweibrücken. Danach verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Von 1997 bis 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Dort u.a. Bearbeitung mehrerer Projekte zur Verwaltungsmodernisierung und Gesetzesfolgenabschätzung. Seit 2001 in der Hessischen Staatskanzlei tätig.