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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Berufsakademie Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Inobhutnahme als mögliche Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung beleuchtet und der Frage nachgegangen werden, welche Herausforderungen und Probleme sich in dieser ergeben können. Diese Thematik wird in dieser Arbeit auf ein Fallbeispiel aus der Praxis einer Einrichtung bezogen. Hierfür werden im ersten Teil grundlegende Begriffsbestimmungen vorgenommen, die für das Verständnis der behandelten Thematik relevant sind. Darauf…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Berufsakademie Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Inobhutnahme als mögliche Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung beleuchtet und der Frage nachgegangen werden, welche Herausforderungen und Probleme sich in dieser ergeben können. Diese Thematik wird in dieser Arbeit auf ein Fallbeispiel aus der Praxis einer Einrichtung bezogen. Hierfür werden im ersten Teil grundlegende Begriffsbestimmungen vorgenommen, die für das Verständnis der behandelten Thematik relevant sind. Darauf aufbauend soll dargestellt werden, wobei es sich bei der Inobhutnahme als Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung handelt, welche Ziele sie verfolgt und welche Schwierigkeiten aus ihr hervorgehen können. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt die Darstellung des Fallbeispiels und eine Reflexion der beschriebenen Aspekte und der daraus hervorgehenden Problematik. Das Thema der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern findet im Bereich der Öffentlichkeit immer mehr Gehör. Denn setzt die Tatsache, dass es Kindern in Deutschland im internationalen Vergleich in materieller Hinsicht recht gut geht, nicht zwangsläufig voraus, dass es in Einzelfällen nicht zur Verwahrlosung oder Misshandlung kommt. Werden solche Fälle durch die Presse publik, so stellt sich oft die Frage "wie kann so etwas passieren?" Ein Beispiel hierfür ist der "Fall Kevin" (2006), der in der Öffentlichkeit für Betroffenheit gesorgt hat und die Frage aufkommen ließ, wie es dazu kommen konnte. Die Aufgabe des Jugendamtes ist es in Fällen des Wissens über die Gefährdung eines Minderjährigen beispielsweise durch eine Inobhutnahme einzugreifen, um die Gefahr abzuwenden und eventuell Schlimmeres zu verhindern. Dabei stellt dieser Eingriff sowohl sozialpädagogisch als auch rechtlich gesehen eine Herausforderung für das Jugendamt dar.