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Innerstaatliche Gewaltenteilung und vorvertragliche Pflichten bei völkerrechtlichen Verträgen - Stützel, Maximilian
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Schon vor dem Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrages können sich aus seiner vorläufigen Anwendung oder dem Frustrationsverbot rechtliche Bindungen ergeben. Werden diese Bindungen von der Regierung ohne die für den Abschluss des jeweiligen Vertrages erforderliche Parlamentsbeteiligung eingegangen, besteht ein Spannungsverhältnis zur innerstaatlichen Gewaltenteilung. Die Arbeit analysiert dieses Spannungsverhältnis zwischen Völker- und Verfassungsrecht und die in der Praxis anzutreffenden Lösungsansätze. Dabei wird aufgezeigt, dass das deutsche Verfassungsrecht in einer Weise ausgelegt…mehr

Produktbeschreibung
Schon vor dem Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrages können sich aus seiner vorläufigen Anwendung oder dem Frustrationsverbot rechtliche Bindungen ergeben. Werden diese Bindungen von der Regierung ohne die für den Abschluss des jeweiligen Vertrages erforderliche Parlamentsbeteiligung eingegangen, besteht ein Spannungsverhältnis zur innerstaatlichen Gewaltenteilung. Die Arbeit analysiert dieses Spannungsverhältnis zwischen Völker- und Verfassungsrecht und die in der Praxis anzutreffenden Lösungsansätze. Dabei wird aufgezeigt, dass das deutsche Verfassungsrecht in einer Weise ausgelegt werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der internationalen Zusammenarbeit Rechnung trägt als auch die Parlamentsbeteiligung im Vertragsschlussverfahren schützt. Auch bei Verträgen die (zumindest auch) von der Europäischen Union abgeschlossen werden, ermöglichen Unions- und Verfassungsrecht einen differenzierten Ausgleich. Schwierigkeiten wirft aber die verfassungsgerichtliche Durchsetzung auf.
Autorenporträt
Maximilian Stützel studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit Schwerpunkt auf dem Deutschen, Europäischen und Internationalen Öffentlichen Recht. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Silja Vöneky. Seit Abschluss seines Referendariats ist er in Stuttgart als Rechtsanwalt tätig.