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Erscheint vorauss. Oktober 2024
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Zum WerkDas Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für das Handwerk sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle).Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen Vorschriften über das…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für das Handwerk sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle).Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen Vorschriften über das Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz. Damit werden die für die Ausübung handwerklicher Berufe relevanten gesetzlichen Rahmenvorschriften behandelt.Vorteile auf einen Blickpräzise und verständlichfür die Praxismit BerufsausbildungsrechtZur NeuauflageDie aktualisierte 6. Auflage nimmt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre in den Blick. Im bewährten Format werden kompakt und praxisgerecht gegenwärtige Entwicklungen aufgearbeitet und alle Änderungen kommentiert, die im Rahmen von Anpassungsgesetzen oder größeren Gesetzespaketen erlassen wurden.Insbesondere berücksichtigt werden:das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019,das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht vom 25.5.2020,das 5. HwO-Änderungsgesetz vom 09.06.2021,das Gesetz zur Änderung der GewerbeO und anderer Gesetze vom 9.11.2022.ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Gewerbeämter, Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Handwerkerinnen und Handwerker.