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Die IHK verfügt als Teil der sog. funktionalen Selbstverwaltung über eine Tradition, die das Deutsche Kaiserreich überdauert. Ihr Wort hat Bedeutung, wenn es gilt, die wirtschaftspolitischen Entschließungen des Staates durch die berufsmäßige Erfahrung der Gewerbetreibenden zu unterstützen. Der gute Ruf speist sich mit Berechtigung aus der Sachkunde, welche die Organisation zu aggregieren imstande ist. Dies alles darf weder gegen eine interdisziplinär informierte Rechtskritik noch Reformen immunisieren. Der abstrakt positive Leumund gerät aber in Bedrängnis, wenn man die Hauptaufgabe der IHK an…mehr

Produktbeschreibung
Die IHK verfügt als Teil der sog. funktionalen Selbstverwaltung über eine Tradition, die das Deutsche Kaiserreich überdauert. Ihr Wort hat Bedeutung, wenn es gilt, die wirtschaftspolitischen Entschließungen des Staates durch die berufsmäßige Erfahrung der Gewerbetreibenden zu unterstützen. Der gute Ruf speist sich mit Berechtigung aus der Sachkunde, welche die Organisation zu aggregieren imstande ist. Dies alles darf weder gegen eine interdisziplinär informierte Rechtskritik noch Reformen immunisieren. Der abstrakt positive Leumund gerät aber in Bedrängnis, wenn man die Hauptaufgabe der IHK an ihrem Organisationsdesign spiegelt, Recht und Realität aufeinander bezieht, Pfadabhängigkeiten in Rechnung stellt, den Ursprüngen gerichtlicher Verfahren nachspürt, dominierende Erzählungen auf ihre Überzeugungskraft hin abklopft und Anfragen betreffend die Funktionalität von Pflichtverbänden nicht nur mit Verweisen über den Inhalt der »ständigen Rechtsprechung« und »herrschenden Meinung« begegnet.
Autorenporträt
Christian Karl Petersen legte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2017 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend arbeitete er zunächst als Referent im Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags und sodann als Geschäftsführender Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften. Zugleich begann er sein Dissertationsvorhaben, mit dem er 2022 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Bereich des OLG Schleswig, ist er als Rechtsanwalt in einer deutschen Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.
Rezensionen
»Das BVerfG, das die Pflichtmitgliedschaft gebilligt hat, wird gewiss künftig Gelegenheit haben, die jüngste IHKG-Novelle zu überprüfen. Ob es in Zukunft Kritikpunkte Petersens aufgreifen wird, ist eine offene Frage. Ist die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG [...] doch nicht zuletzt auch so zu lesen, dass das Gericht sich das letzte Wort darüber vorbehält, ob der Gesetzesvorbehalt im Einzelfall verletzt ist oder nicht. Für derartige letzte Worte hat Petersen nun zahlreiche Vorlagen aufgeworfen.« Dr. Matthias Wiemers, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 15/2023