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Diese Arbeit untersucht, ob die aufgedeckte Verständigungspraxis im Strafprozess sowie die Gesetzesreform vom 04.08.2009 zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, sich mit dem Grundgesetz und der Strafprozessordung vereinbaren lassen und ob die Gesetzesreform eine taugliche Regelung dieser Praxis darstellt. Dabei wird deutlich, dass einfache Erklärungsansätze der Komplexität des Themas nicht gerecht werden. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verständigungspraxis ergibt, dass diese gegen eine ganze Reihe von Verfassungsgrundsätzen verstößt und auch die Gesetzesreform diese…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit untersucht, ob die aufgedeckte Verständigungspraxis im Strafprozess sowie die Gesetzesreform vom 04.08.2009 zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, sich mit dem Grundgesetz und der Strafprozessordung vereinbaren lassen und ob die Gesetzesreform eine taugliche Regelung dieser Praxis darstellt. Dabei wird deutlich, dass einfache Erklärungsansätze der Komplexität des Themas nicht gerecht werden. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verständigungspraxis ergibt, dass diese gegen eine ganze Reihe von Verfassungsgrundsätzen verstößt und auch die Gesetzesreform diese Verstöße allenfalls abmildern, aber nicht vermeiden kann. Dasselbe Ergebnis ergibt die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem geltenden Strafprozessrecht. Der Verfasser arbeitet zudem heraus, dass die Verfahrensbeteiligten sich bei der Durchführung von Verständigungen, in der üblichen Form und keinesfalls nur in Ausnahmefällen, strafbar machen und kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesreform nicht geeignet ist, dem Problemkomplex der Verständigung im Strafverfahren zu begegnen. Weiterhin werden Regelungsvorschläge der Literatur diskutiert, mit dem Ergebnis, dass keiner der bisher veröffentlichten Vorschläge zur Lösung aller relevanten Aspekte des Themas geeignet ist. Den Abschluss der Arbeit bildet dementsprechend ein eigener Lösungsvorschlag in Form von Leitlinien für einen Gesetzentwurf.
Autorenporträt
Lars Hildebrandt wurde 1982 in Hamburg geboren und studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Anschließend absolvierte er ebenfalls in Hamburg sein Rechtsreferendariat von 2008 bis 2010.