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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Bayreuther Jurastudent Christian Heinichen (7. Semester) erhält beim 25. Jahrestag der Universität Bayreuth den erstmals verliehenen Prof.-Dr.-Johannes-Schütz-Preis. Er hat nach Aussage der Gutachter die Problematik treffend dargestellt und die Schwächen in der bisherigen Argumentation überzeugend aufgedeckt. Auch wenn er den Akzent der Bearbeitung mehr auf die Frage einer generalpräventiven Rechtfertigung der Strafe gelegt hat, wurde ihm der mit 5000 DM…mehr

Produktbeschreibung
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Bayreuther Jurastudent Christian Heinichen (7. Semester) erhält beim 25. Jahrestag der Universität Bayreuth den erstmals verliehenen Prof.-Dr.-Johannes-Schütz-Preis. Er hat nach Aussage der Gutachter die Problematik treffend dargestellt und die Schwächen in der bisherigen Argumentation überzeugend aufgedeckt. Auch wenn er den Akzent der Bearbeitung mehr auf die Frage einer generalpräventiven Rechtfertigung der Strafe gelegt hat, wurde ihm der mit 5000 DM dotierte 1. Preis zuerkannt. , Abstract: Die Arbeit analysiert die Lehre von der Generalprävention aus dem Blickwinkel absoluter und relativer Straftheorien. Hierzu stellt sie zunächst den aktuellen Diskussionsstand der Straftheorien dar und erläutert den Unterschied zwischen den Fragen nach dem Grund und dem Zweck des Strafens. Anschließend erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem generalpräventiven Strafzweck. Im Mittelpunkt stehen seine Vereinbarkeit mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG, der ihm fehlende Maßstab zur Begrenzung des Strafmaßes und der bisher nicht erfolgte empirische Nachweis seiner Funktionsfähigkeit. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die rechtsphilosophischen Grundlagen der Generalprävention.