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Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die "gemeinnützige Familienstiftung". Dahinter steht der Wunsch vieler Stifter, steuerbegünstigte Zwecke zu fördern und zugleich die rein privatnützige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell unterstützen darf, ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnützig und die daran anknüpfenden steuerlichen Vergünstigungen zu gefährden. Im…mehr

Produktbeschreibung
Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die "gemeinnützige Familienstiftung". Dahinter steht der Wunsch vieler Stifter, steuerbegünstigte Zwecke zu fördern und zugleich die rein privatnützige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell unterstützen darf, ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnützig und die daran anknüpfenden steuerlichen Vergünstigungen zu gefährden. Im Zentrum der Arbeit steht die Vorschrift des
58 Nr. 5 AO. Danach wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Arbeit widmet sich insbesondere dem Angemessenheitserfordernis und der Frage, ob und in welchem Umfang Stiftungserträge über die Grenzen des
58 Nr. 5 AO hinaus für die Versorgung der Stifterfamilie verwendet werden dürfen.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Kirchhain, geboren 1974; 1994 Abitur am Aloisiuskolleg Bonn-Bad Godesberg; 1995-1999 Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2000 Erstes Staatsexamen; 2000-2001 Studiengang Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück (LL.M. Taxation); ab 2004 Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Stationen u. a. in einer renommierten Bonner Steuerrechtskanzlei und in der Praxisgruppe Private Clients einer internationalen Anwaltssozietät in Mannheim; 2006 Zweites Staatsexamen.