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Seit der 7. GWB-Novelle gilt die Vertikal-GVO Nr. 2790/1999 auch für Wettbewerbsbeschränkungen mit rein innerstaatlicher Wirkung. Die Dissertation analysiert die Freistellungsfähigkeit innerstaatlicher Vertikalvereinbarungen nach der Vertikal-GVO und 2 Abs. 1 GWB. Dabei behandelt sie anhand von Beispielsfällen unter anderem Preisbindungen, Gebiets- und Kundenbeschränkungen, Alleinvertrieb, Wettbewerbsverbote und Klauseln in Selektiv-, Franchise- und Handelsvertretersystemen. Zugleich wird untersucht, ob die Anwendung der - ursprünglich für zwischenstaatliche Sachverhalte konzipierten -…mehr

Produktbeschreibung
Seit der 7. GWB-Novelle gilt die Vertikal-GVO Nr. 2790/1999 auch für Wettbewerbsbeschränkungen mit rein innerstaatlicher Wirkung. Die Dissertation analysiert die Freistellungsfähigkeit innerstaatlicher Vertikalvereinbarungen nach der Vertikal-GVO und
2 Abs. 1 GWB. Dabei behandelt sie anhand von Beispielsfällen unter anderem Preisbindungen, Gebiets- und Kundenbeschränkungen, Alleinvertrieb, Wettbewerbsverbote und Klauseln in Selektiv-, Franchise- und Handelsvertretersystemen. Zugleich wird untersucht, ob die Anwendung der - ursprünglich für zwischenstaatliche Sachverhalte konzipierten - Vertikal-GVO auf innerstaatliche Wettbewerbsbeschränkungen wettbewerbspolitisch sachgerecht ist und in welchen Fällen der Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung entzogen werden sollte. Zudem wird analysiert, ob der Rechtsanwender bei der Anwendung der

1, 2 GWB sowie der Vertikal-GVO auf innerstaatliche Sachverhalte an die Auslegungspraxis des europäischen Kartellrechts gebunden ist. Weiterhin wird erarbeitet, wie die schutzzweckadäquate Marktabgrenzung bei der Anwendung der Vertikal-GVO zu erfolgen hat und ob die dynamische Verweisung auf die Vertikal-GVO verfassungsrechtlich zulässig ist.
Autorenporträt
Die Autorin: Simone Kirchhain, geborene Gast, geboren 1976 in Bielefeld; 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2000 bis 2002 Referendariat in Münster mit Stationen bei einer Großkanzlei in Düsseldorf und Brüssel; 2003 Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin; ab 2005 Rechtsanwältin bei einer amerikanischen Großkanzlei in Frankfurt am Main; seit 2006 Rechtsanwältin in den Bereichen Energierecht/Kartellrecht bei einer internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf.