
Gefahrtragung bei der locatio conductio
Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag im Kommentar römischer Juristen
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Eine schon unter den römischen Juristen höchst umstrittene Frage: Welche Vertragspartei hat die Gefahr zu tragen, ohne eigenens Verschulden eine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten?
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