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Die philosophische Geistesgeschichte hat in der anbrechenden Neueren Zeit herausragende Wege zum Schutz von Menschenrechten bis in die Neuzeit gewiesen. Ohne Freiheit kein Eigentum; Eigentum schafft Freiheit. Diese Maximen gehören zum festen Bestandteil der europäischen Philosophie, markieren zugleich theoretisch den Staat der Neuzeit und dessen Rechtsordnung, beeinflussten die Aufklärung und Kants Freiheitsverständnis. Eigentum schafft persönliche und wirtschaftliche Freiheit des Volkes, und ohne Sicherheit für das Eigentum seiner Bürger geht der Staat zugrunde.
Die Erfahrungen aus ihrer
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Produktbeschreibung
Die philosophische Geistesgeschichte hat in der anbrechenden Neueren Zeit herausragende Wege zum Schutz von Menschenrechten bis in die Neuzeit gewiesen. Ohne Freiheit kein Eigentum; Eigentum schafft Freiheit. Diese Maximen gehören zum festen Bestandteil der europäischen Philosophie, markieren zugleich theoretisch den Staat der Neuzeit und dessen Rechtsordnung, beeinflussten die Aufklärung und Kants Freiheitsverständnis. Eigentum schafft persönliche und wirtschaftliche Freiheit des Volkes, und ohne Sicherheit für das Eigentum seiner Bürger geht der Staat zugrunde.

Die Erfahrungen aus ihrer Zeit haben Bodin, Hobbes und Locke veranlasst, den Naturrechten gegenüber Allmacht der Regenten Geltung zu verschaffen. Der "Dreiklang des Bürgerrechts", Lockes "Leben, Freiheit und Eigentum", ist nie politisch ungefährdet gewesen. "Wenn das Eigentum fällt, muss der Bürger nach." Sie alle haben den Herrscher gemahnt, die Freiheit und das Eigentum zu schützen, für das Gemeinwohl des Volkeszu sorgen. In der Realität der Moderne hätten sie Anlass, dieselbe Mahnung zu äußern.

Alle Zeiten kommen im neuen Gewand wieder. "Keines Mannes Freiheit und Eigentum sind sicher, solange die Legislative ihre Sitzungsperiode hat" (Twain). Mit der rechtsphilosophischen Folie weist der Autor nach, dass auch in Deutschland der Inhalt des Eigentums und dessen Schutz prekär sind. Die staatlichen Organe kommen ihrem Auftrag nicht mehr nach. Kraft reinem Rechtspositivismus wird im Geiste von Marx Eigentum zum Vorteil der Staatsmacht wegdefiniert. Das Bundesverfassungsgericht als williger Vollstrecker der Regierung vermag es nicht mehr, dem vorstaatlichen Grundrecht der Freiheit und des Eigentums in existenziellen Angelegenheiten Geltung zu verschaffen. Das wird an Hand der einigungsbedingten Versorgungsüberleitung Ost und der Aufarbeitung der Bodenreform belegt.

So ist die Erkenntnis bestätigt: Wir leben in der Epoche des Artensterbens. Darin ist für das Eigentum keine Ausnahme vorgesehen.
Autorenporträt
In Halle/Saale am 20.10.1943 geboren. Abitur 1962 am Rückert-Gymnasium in Berlin-Schöneberg. Studium der Rechtswissenschaften von 1962-68 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Freien Universität Berlin. Bis 1971 Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin und Landgerichts Dortmund. Bis 2000 im Dienste des Landes Berlin, seit 1984 in leitenden Stellungen tätig; zuletzt EG-Beauftragter. Seit 2001 freier Justitiar und Rechtsanwalt. Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe "Bausteine Europas" des Forschungszentrums der Mehrsprachigkeit an der Katholischen Universität Brüssel. Zahlreiche Publikationen. Schwerpunkte: Soziales, Politik, Verwaltung, Europa, Staats- und Verfassungsrecht.