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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Änderungen in der Gesellschafterstruktur einer Personengesellschaft sind mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Insbesondere bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern, die im einkommensteuerrechtlichen Sinne als Mitunternehmer anzusehen sind, ergeben sich nicht zuletzt aufgrund der Einbeziehung von Teilen ihres zivilrechtlichen Privatvermögens…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Änderungen in der Gesellschafterstruktur einer Personengesellschaft sind mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Insbesondere bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern, die im einkommensteuerrechtlichen Sinne als Mitunternehmer anzusehen sind, ergeben sich nicht zuletzt aufgrund der Einbeziehung von Teilen ihres zivilrechtlichen Privatvermögens in das steuerliche Vermögen der Mitunternehmerschaft besondere Probleme. Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat wesentliche Änderungen in der Besteuerung der Übertragung von Betriebsvermögen mit sich gebracht. Die Möglichkeiten zur steuerneutralen Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Rechtsträgern wurden stark eingeschränkt mit der Folge, dass Umstrukturierungenvon Gesellschaften erschwert wurden.
Die Untersuchung der steuerlichen Wirkungen des Eintritts und Ausscheidens von Mitunternehmern stellt den Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit dar. Hierbei wird berücksichtigt, dass der handelsrechtliche Gesellschafterbegriff und der einkommensteuerrechtliche Mitunternehmerbegriff nicht immer deckungsgleich sind, und dass es auch ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen zum Eintritt oder Ausscheiden eines Mitunternehmers kommen kann.
Zunächst werden die Grundlagen der einkommensteuerrechtlichen Mitunternehmerschaft dargestellt und deren verschiedene Formen aufgezeigt. Daran schließt sich die Untersuchung der steuerlichen Konsequenzen des Eintritts von Mitunternehmern an. Da es bei dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils von einem oder mehreren anderen Mitunternehmern für die steuerliche Behandlung wesentlich ist, ob es sich um einen entgeltlichen oder einen unentgeltlichen Vorgang handelt, werden zunächst die Grundlagen für die Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungsvorgängen aufgezeigt. Der Untersuchung, welche Auswirkungen die entgeltliche Übernahme eines Mitunternehmeranteils für den Erwerber hat, folgen Ausführungen zu unentgeltlichen Anteilsübernahmen. Im Anschluß daran wird die Erweiterung einer Personengesellschaft um einen zusätzlichen Gesellschafter erörtert. Die Ausführungen zum Eintritt von Mitunternehmern schließen mit einigen Sonderfällen, die Beispiele dafür darstellen, dass Mitunternehmerschaften auch außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen entstehen können.
Bei der dann folgenden Untersuchung des Ausscheidens von Mitunternehmern findet sich auch die Unterscheidung entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragungen wieder. Diese Unterscheidung gewinnt dort sogar noch an Bedeutung, da entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen von Mitunternehmeranteilen in bezug auf die steuerlichen Folgen für den ausscheidenden Mitunternehmer stark voneinander abweichen. Bei der Übertragung von Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen treten Besonderheiten auf, da der Mitunternehmer zwar einen Teil seines Mitunternehmeranteils abgibt, jedoch weiterhin an der Mitunternehmerschaft beteiligt ist. Die sich hieraus ergebenden Probleme werden ebenfalls diskutiert.
Im Anschluß an die Behandlung des Ausscheidens aus einer fortbestehenden Personengesellschaft werden Aspekte und Formen der Auflösung von Personengesellschaften untersucht. Hierauf folgen Ausführungen zum Tod von Mitunternehmern, wobei die steuerlichen Folgen für die Mitunternehmerschaft, die übrigen Mitunternehmer und die Erben in diesem Fall auch von den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abhängen. Die Grundformen dieser Vereinbarungen werden auf ihre steuerliche Wirkung hin untersucht. Hierbei werden Parallelen zu vorangegangenen Ausführungen aufgezeigt.
Die Besonderheiten, die sich bei Vorliegen von Sonderbetriebsvermög...