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Artikel 7 Abs. 1 der Kartell-VO (EG) Nr. 1/2003 sieht die Anordnung von "Maßnahmen struktureller Art" als Abhilfe bei Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vor. Diese Ermächtigung hat erstaunlich wenige Reaktionen im Schrifttum hervorgerufen. Die Untersuchung soll diese Lücke schließen. Sie analysiert im Kontext des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, inwieweit strukturelle Eingriffe in der Missbrauchskontrolle sich in System und Geist des europäischen Kartellrechts einfügen und/oder im Hinblick auf ihre Kosten, ihre mangelnde Praktikabilität oder ihre ungewissen…mehr

Produktbeschreibung
Artikel 7 Abs. 1 der Kartell-VO (EG) Nr. 1/2003 sieht die Anordnung von "Maßnahmen struktureller Art" als Abhilfe bei Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vor. Diese Ermächtigung hat erstaunlich wenige Reaktionen im Schrifttum hervorgerufen. Die Untersuchung soll diese Lücke schließen. Sie analysiert im Kontext des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, inwieweit strukturelle Eingriffe in der Missbrauchskontrolle sich in System und Geist des europäischen Kartellrechts einfügen und/oder im Hinblick auf ihre Kosten, ihre mangelnde Praktikabilität oder ihre ungewissen Auswirkungen abzulehnen sind. Hierzu werden die Erfahrungen des Antitrust-Rechts fruchtbar gemacht, das Eingriffe in die Struktur marktmächtiger Unternehmen seit geraumer Zeit kennt; ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Verfahren gegen Microsoft in den USA.
Autorenporträt
Der Autor: Axel T. Koch, geboren 1973, studierte in Konstanz und Poitiers (Frankreich) und absolvierte sein Referendariat in Hamburg, wo er 2004 sein Zweites Staatsexamen ablegte. In den Jahren 2004 bis 2006 war er in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in München tätig. Seit 2007 ist er Syndikus in einem deutsch-französischen Kreditinstitut mit Sitz in München und selbständiger Rechtsanwalt.
Rezensionen
"Trotz des eher rechtstheoretischen und teils rechtspolitischen Ansatzes bringt die Untersuchung auch praktisch verwertbare Erkenntnisse. Die Arbeit ist also auch Praktikern zur Lektüre empfohlen." (Andreas Klees, WuW-Wirtschaft und Wettbewerb)