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Obwohl das Bundesverfassungsgericht Resozialisierung für von der Verfassung geboten hält, wird in Deutschland in den letzten 30 Jahren über Resozialisierung häufig nur als ver-gangenes wohlfahrtsstaatliches Paradigma und/oder im Kontext mit Freiheitsentziehung ge-sprochen. Der Diskussionsentwurf eines Landesresozialisierungsgesetzes unterbreitet statt-dessen Vorschläge für nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffäl-lige, die einer rationalen Kriminalpolitik, sozialstaatlichen Hilfen und Alternativen zur Frei-heitsstrafe verpflichtet sind. Kriminalprävention durch ein…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl das Bundesverfassungsgericht Resozialisierung für von der Verfassung geboten hält, wird in Deutschland in den letzten 30 Jahren über Resozialisierung häufig nur als ver-gangenes wohlfahrtsstaatliches Paradigma und/oder im Kontext mit Freiheitsentziehung ge-sprochen. Der Diskussionsentwurf eines Landesresozialisierungsgesetzes unterbreitet statt-dessen Vorschläge für nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffäl-lige, die einer rationalen Kriminalpolitik, sozialstaatlichen Hilfen und Alternativen zur Frei-heitsstrafe verpflichtet sind. Kriminalprävention durch ein vernetztes Hilfesystem mit klar de-finierten Rechten für Straffällige wird Forderungen nach härteren Strafen und intensivierter Kontrolle entgegengesetzt. Die vorliegende Publikation enthält einen konkreten Gesetzesentwurf mit 47 Paragraphen und ausführlichen Begründungen des Gesamtwerks und für jede Vorschrift. Dabei geht es den Autoren und der Autorin nicht nur um 16 Hilfearten, Vorschriften über die Durchführung der Hilfen und deren Organisation, sondern auch um Datenschutz und Rechtsbehelfe sowie Gestaltungsgrundsätze, welche den Grundrechtsschutz und die Partizipation der hilfebedürf-tigen straffällig gewordenen Menschen als zentrales Anliegen sehen. Die Ansprüche der Hilfesuchenden, die notwendigen Ressourcen und die Vernetzung unterschiedlicher Hilfean-bieter werden klar benannt und rechtlich fixiert. In den Begründungen wird ausführlich auf internationale Standards und Literatur Bezug genommen und zum Abschluss wird der bun-desrechtliche Bedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des strafrechtlichen Sanktionensystems im Bereich der Resozialisierungshilfen aufgezeigt.