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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: PK-2.1 Der Deutsche Bundestag-Gestaltungswille und Gestaltungsmacht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie ist das gesellschaftliche Konstrukt, welches in unserer Politik, aber auch in vielen Teilen unseres Lebens vorherrschend ist und unsere Gesellschaft prägt. Die Demokratie wird als die derzeit geeignetste Methodik betrachtet, um das komplexe Leben von Millionen von Menschen in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: PK-2.1 Der Deutsche Bundestag-Gestaltungswille und Gestaltungsmacht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie ist das gesellschaftliche Konstrukt, welches in unserer Politik, aber auch in vielen Teilen unseres Lebens vorherrschend ist und unsere Gesellschaft prägt. Die Demokratie wird als die derzeit geeignetste Methodik betrachtet, um das komplexe Leben von Millionen von Menschen in unserer Republik zu begleiten und zu formen. Zu formen deshalb, da der Grundgedanke sowie das Streben und Sichern dieser schon den jüngsten unserer Gesellschaft aufgezeigt wird, oder vielmehr sollte, damit die Demokratie so auch durch zukünftige Bürger gesichert wird, um etwaige undemokratische Strömungen entgegenzutreten. Daher wird schon in den Schulen mit der Auseinandersetzung mit dem Thema Demokratie begonnen, da das Bildungssystem durch seine Sozialisazionsprozesse, die auf die Kinder einwirken, einen Beitrag zur Reproduktion der herrschenden Kultur sowie Politikkultur leistet.Die Demokratie und ihre Prinzipien sind Grundsatz der Bundesverfassung. So heißt es in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Bundesrepublik Deutschland Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Der Wert des Demokratiegedanken wird durch Artikel 79 Absatz 3 nochmals verstärkt, da dieser die Änderung des Grundgesetzes, in welchem der Demokratiegedanke existent ist, als unzulässig erklärt. Allein diese beiden Artikel zeigen Wert der Demokratie, welcher durch das Grundgesetz dieser zugesprochen wird. Dieser verfassungsrechtliche Grundgedanke der Demokratie ist daher auch direkt mit den verschiedenen Einrichtungen des Staates verwoben und verbunden. So auch mit der Einrichtung Schule. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. So ist das Konstrukt der Schule also auch dem Bestreben des Staates unterlegen, den Gedanken der Demokratie dort zu lehren, zu praktizieren und zu festigen. Des weiteren ist dies in § 2, Absatz 1 des Schulgesetzes festgelegt, in welchem es unter anderem heißt: "Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen."Die Aufgabe und Verantwortung der Schule ist daher vorhanden, die Schüler zu demokratischen Mitbürgern zu erziehen und ihnen den Demokratiebegriff und deren Ausübung näher zu bringen. Doch in wie weit wird dieser Verpflichtung letztendlich genüge getan, und wie wird diese Vermittlung ausgeführt?