42,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Bereits 2008 wurde das BTVG mit dem Ziel "Mehr Schutz und Transparenz" novelliert. Seither lässt auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung einen Trend zum immer besseren Erwerberschutz erkennen. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit dem Verhältnis des BTVG zum KSchG und den dazu ergangenen zahlreichen Judikaten. Sie finden darin dienliche Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Minimierung haftungsrechtliche Risiken für den Vertragsverfassers. Der Autor widmet sich ua kontrovers diskutierten Fragen nach der Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten, dem Anwendungsvorrangs des § 915 S 2 ABGB…mehr

Produktbeschreibung
Bereits 2008 wurde das BTVG mit dem Ziel "Mehr Schutz und Transparenz" novelliert. Seither lässt auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung einen Trend zum immer besseren Erwerberschutz erkennen. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit dem Verhältnis des BTVG zum KSchG und den dazu ergangenen zahlreichen Judikaten.
Sie finden darin dienliche Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Minimierung haftungsrechtliche Risiken für den Vertragsverfassers. Der Autor widmet sich ua kontrovers diskutierten Fragen nach der Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten, dem Anwendungsvorrangs des § 915 S 2 ABGB gegenüber § 6 Abs 3 KSchG und der begrifflichen Deckung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vertragsformblättern und Vertrags"klauseln." Im Mittelpunkt steht dabei die Inhaltskontrolle zahlreicher Klauseln, die realen Bauträgerverträgen entnommen wurden, im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit im Lichte des KSchG und des BTVG.
Des Weiteren werden Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des sog "BluePencil-Tests" anhand plakativer Beispiele aus der Praxis beleuchtet und allgemeine Überlegungen zum Günstigkeitsprinzip angestellt.
Autorenporträt
Mag. Dr. Lukas Gottardis ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Leiter des Universitätskurses "IT-Recht und Digitalisierung" sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Zivil-, Wohn- und Immobilienrecht.