15,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Scientific Essay wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und die strafbefreiende Selbstanzeige mit allen Voraussetzungen erläutert sowie zur Berichtigung einer Erklärung gemäß § 153 AO abgegrenzt. Die steuerrechtliche Selbstanzeige ist ein Rücktritt vor dem vollendeten Delikt. Eine wirksame Selbstanzeige hinsichtlich der Steuerhinterziehung kann einen Strafaufhebungsgrund…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Scientific Essay wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und die strafbefreiende Selbstanzeige mit allen Voraussetzungen erläutert sowie zur Berichtigung einer Erklärung gemäß § 153 AO abgegrenzt. Die steuerrechtliche Selbstanzeige ist ein Rücktritt vor dem vollendeten Delikt. Eine wirksame Selbstanzeige hinsichtlich der Steuerhinterziehung kann einen Strafaufhebungsgrund erzeugen, wodurch der Steuerpflichtigen seine Steuerehrlichkeit zurückerlangen kann. Dem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit gewährt "reinen Tisch zu machen" und hinterzogene Steuern nachzuzahlen, um zu verhindern, strafrechtlich verfolgt zu werden. Sie ist ein Mittel des Staates, um Steuerpflichtigen einen Anreiz zu geben, nachträglich dem Fiskus unbekannte Steuerquellen offenzulegen, die ohne dieses Instrument mit großer Wahrscheinlichkeit im Verborgenen geblieben wären. Die Steuerhinterziehung wird konsequent bekämpft und die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Daher haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder das Gesetz zur strafbefreienden Selbstanzeige zum 01.01.2015 deutlich verschärft.