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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 30. Dezember 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 21. Juni 2012 in den im Erwägungsgrund 6 genannten Ländern. Mit Beschluss vom 27. Januar 2014 gilt die Rom III-VO seit dem 29. Juli 2015 auch in Griechenland, das am 3. März 2010 seinen Antrag vorerst zurückgezogen hatte. Seit dem 22. Mai 2014 gilt sie außerdem für Litauen. Damit ist…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 30. Dezember 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 21. Juni 2012 in den im Erwägungsgrund 6 genannten Ländern. Mit Beschluss vom 27. Januar 2014 gilt die Rom III-VO seit dem 29. Juli 2015 auch in Griechenland, das am 3. März 2010 seinen Antrag vorerst zurückgezogen hatte. Seit dem 22. Mai 2014 gilt sie außerdem für Litauen. Damit ist einerseits das internationale Scheidungsrecht der 16 teilnehmenden Staaten nicht nur vereinheitlicht, sondern in wichtigen Fragen grundlegend verändert worden, andererseits ist aber die europäische Rechtslandschaft dadurch nicht unbedingt übersichtlicher geworden.