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Die integrationsfreundliche Rechtsprechung des EuGH ist nicht nur Gegenstand politischen Lobes, sondern auch Ziel nationalstaatlichen Tadels geworden. Insbesondere die deutschen Bundesländer fürchten, ihre Kompetenzen im Bildungs- und Kulturbereich an die EG zu verlieren. Ein wichtiges Phänomen in diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichbehandlung von EG-Staatsangehörigen im Ausbildungsbereich. Die vorliegende Studie analysiert diese Rechtsprechung, setzt sich mit ihr kritisch auseinander und prüft ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht. Sie ist damit einem ebenso aktuellen wie grundsätzlichen Thema gewidmet.…mehr

Produktbeschreibung
Die integrationsfreundliche Rechtsprechung des EuGH ist nicht nur Gegenstand politischen Lobes, sondern auch Ziel nationalstaatlichen Tadels geworden. Insbesondere die deutschen Bundesländer fürchten, ihre Kompetenzen im Bildungs- und Kulturbereich an die EG zu verlieren. Ein wichtiges Phänomen in diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichbehandlung von EG-Staatsangehörigen im Ausbildungsbereich. Die vorliegende Studie analysiert diese Rechtsprechung, setzt sich mit ihr kritisch auseinander und prüft ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht. Sie ist damit einem ebenso aktuellen wie grundsätzlichen Thema gewidmet.
Autorenporträt
Der Autor: Bernd Wittkowski wurde 1950 in Salzgitter geboren. Von 1972 bis 1978 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mainz. Erstes Juristisches Staatsexamen 1978, Zweites Juristisches Staatsexamen 1980. Seit 1980 ist er Richter am Verwaltungsgericht. 1990/91 promovierte er an der Universität Frankfurt/M.
Rezensionen
"Insgesamt gesehen kann die Arbeit all jenen empfohlen werden, die sich eingehender mit den Ausbildungsrechten EG-ausländischer Studenten in der Bundesrepublik befassen möchten. Darüber hinaus kann sie deutschen Gerichten bei der Entscheidung hilfreich sein, in welchen Fällen dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt werden sollten." (Diemut Schedler, Recht der Jugend und des Bildungswesens)