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In den siebziger Jahren zeigte sich die weite Auslegung der Außenkompetenz durch den Europäischen Gerichtshof (die sog. "implied powers"-Doktrin zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge). Dies ist als die "AETR-Formel" oder die "Gutachten 1/76-Doktrin" bekannt geworden. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags legt der Europäische Gerichtshof aber die "implied powers"-Doktrin eng aus. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Gemeinschaft ihre Interessen auf internationaler Ebene sicherstellen kann. Der EuGH versuchte, die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu…mehr

Produktbeschreibung
In den siebziger Jahren zeigte sich die weite Auslegung der Außenkompetenz durch den Europäischen Gerichtshof (die sog. "implied powers"-Doktrin zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge). Dies ist als die "AETR-Formel" oder die "Gutachten 1/76-Doktrin" bekannt geworden. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags legt der Europäische Gerichtshof aber die "implied powers"-Doktrin eng aus. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Gemeinschaft ihre Interessen auf internationaler Ebene sicherstellen kann. Der EuGH versuchte, die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu verpflichten. Woher wird diese Verpflichtung hergeleitet? Kann man diese Verpflichtung als Kompensation für die enge Interpretation der "implied powers"-Doktrin betrachten?
Autorenporträt
Die Autorin: Yumiko Nakanishi wurde 1969 in Osaka geboren. 1987 bis 1991 Studium an der Osaka University of Foreign Studies. 1991 bis 1993 Studium an der Hitotsubashi University in Tokyo. Erwerb des Master of Law. Seit 1993 Doktorandin an der Hitotsubashi University. 1993 bis 1995 Studium an der Universität Münster. Erwerb des Magister Legum (LL.M.). 1995 bis 1998 Promotion an der Universität Münster.