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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das KöMoG vom 25.06.2021 wurde ein Optionsmodell eingeführt, welches Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Gesellschaft wird dadurch nach den allgemeinen, für Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen besteuert. Durch den durch das KöMoG eingeführten § 1a KStG…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das KöMoG vom 25.06.2021 wurde ein Optionsmodell eingeführt, welches Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Gesellschaft wird dadurch nach den allgemeinen, für Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen besteuert. Durch den durch das KöMoG eingeführten § 1a KStG soll Rechtsformneutralität verwirklicht werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der OHG oder KG soll gestärkt werden. Zu Beginn der Arbeit wird zunächst der Status quo der ertragsteuerlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften dargestellt. Der Hauptteil beschäftigt sich dann mit der Option bzw. dem Übergang zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG aus steuerlicher Sicht, wobei insbesondere die umwandlungssteuerliche Behandlung, sowie die Problematik des Sonderbetriebsvermögens beleuchtet wird.