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Es entspricht einhelliger Auffassung, daß die Probleme moderner Großorganisationen wie Gewerkschaften, Wirtschafts- und Sportverbänden nicht mit demselben Instrumentarium bewältigt werden können, wie diejenigen kleiner Vereine. Bei beiden handelt es sich jedoch um Vereine, für die im Grundsatz dasselbe Recht gilt. Die Untersuchung zeigt, daß sich ein Sonderrecht der Großverbände herausbildet, dessen wesentlicher Anknüpfungspunkt die Frage ist, ob ein Verein einem Aufnahmezwang unterliegt. Hieraus ergeben sich Konsequenzen für die rechtliche Stellung des Mitglieds im Sinne einer Stärkung der innerverbandlichen Demokratie.…mehr

Produktbeschreibung
Es entspricht einhelliger Auffassung, daß die Probleme moderner Großorganisationen wie Gewerkschaften, Wirtschafts- und Sportverbänden nicht mit demselben Instrumentarium bewältigt werden können, wie diejenigen kleiner Vereine. Bei beiden handelt es sich jedoch um Vereine, für die im Grundsatz dasselbe Recht gilt. Die Untersuchung zeigt, daß sich ein Sonderrecht der Großverbände herausbildet, dessen wesentlicher Anknüpfungspunkt die Frage ist, ob ein Verein einem Aufnahmezwang unterliegt. Hieraus ergeben sich Konsequenzen für die rechtliche Stellung des Mitglieds im Sinne einer Stärkung der innerverbandlichen Demokratie.