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Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie 93/13 EWG über missbräuchliche Klauseln. Die Harmonisierung der Missbräuchlichkeitskontrolle hat weitreichende Konsequenzen für die Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen. Die Richtlinie 93/13/EWG wurde im Rahmen einer Minimallösung vom deutschen Gesetzgeber zunächst in das AGBG durch Einführung des 24a AGBG umgesetzt. Heute sind die Vorgaben der Richtlinie 93/13 EWG in 310 Abs. 3 BGB enthalten, im Übrigen wurden die deutschen Regelungen beibehalten. Die europarechtlichen Implikationen werden in…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie 93/13 EWG über missbräuchliche Klauseln. Die Harmonisierung der Missbräuchlichkeitskontrolle hat weitreichende Konsequenzen für die Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen. Die Richtlinie 93/13/EWG wurde im Rahmen einer Minimallösung vom deutschen Gesetzgeber zunächst in das AGBG durch Einführung des
24a AGBG umgesetzt. Heute sind die Vorgaben der Richtlinie 93/13 EWG in
310 Abs. 3 BGB enthalten, im Übrigen wurden die deutschen Regelungen beibehalten. Die europarechtlichen Implikationen werden in dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Versicherungsverträgen untersucht und auf die besondere Tragweite wird hingewiesen. Im Vordergrund der Untersuchung steht die systematische Erörterung der sich aus den europarechtlichen Vorgaben ergebenden Fragen. Lösungsansätze werden diskutiert und fortentwickelt sowie auf ihre Tragfähigkeit untersucht.
Autorenporträt
Die Autorin wurde 1967 in Braunschweig geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Universität Grenoble II (Frankreich). Das Referendariat absolvierte sie in Berlin und Lübeck. Nach dem 2. Staatsexamen war Frau Schmidt-Morsbach als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität Berlin mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht beschäftigt. Seit 2000 ist sie als Rechtsanwältin in einer renommierten Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin tätig.