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1. Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass die immateriellen Bestimmungen aufgrund ihres grundlegenden Charakters nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein können. Alles andere wäre ein Angriff auf die eigentliche Substanz und Seele der republikanischen Ordnung. Aber darüber hinaus wäre jede Verfassungsänderung, die die in diesem Artikel vorgeschriebenen Bereiche berührt, ein vorsätzlicher und eklatanter Verstoß gegen die Verfassung, der mit Hochverrat bestraft wird.2. In einer demokratischen Gesellschaft beteiligen sich die Bürger über ihre gewählten Vertreter an der Verwaltung der…mehr

Produktbeschreibung
1. Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass die immateriellen Bestimmungen aufgrund ihres grundlegenden Charakters nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein können. Alles andere wäre ein Angriff auf die eigentliche Substanz und Seele der republikanischen Ordnung. Aber darüber hinaus wäre jede Verfassungsänderung, die die in diesem Artikel vorgeschriebenen Bereiche berührt, ein vorsätzlicher und eklatanter Verstoß gegen die Verfassung, der mit Hochverrat bestraft wird.2. In einer demokratischen Gesellschaft beteiligen sich die Bürger über ihre gewählten Vertreter an der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten. Damit diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, sieht der Gesetzgeber zu ihren Gunsten Befreiungen vor, deren Grundlagen und Begriffe (Abschnitt I) sich aus der Art ihres Auftrags ableiten lassen. Um Straflosigkeit von Rechts wegen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber ein Verfahren zur Aufhebung dieser Immunität vorgesehen (Abschnitt II).
Autorenporträt
BAHATI NTAWINIGA Justin. Charles Mushoho Baguma. Investigadores en Derecho. Licenciado en Derecho Público y Administrativo por la Universidad Católica de Bukavu. UCB en acrónimo.