Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.
Noreen Schwuchow
Broschiertes Buch

Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.

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Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzte) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tät...