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Die Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist seit jeher bis auf den heutigen Tag umstritten. Die vorliegende Arbeit stellt heraus, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entgegen zunehmend im Schrifttum vertretener Ansicht nach geltendem Recht als nichtrechtsfähige Personenvereinigung anzusehen ist, daß aber insbesondere im Bereich der unternehmenstragenden Gesellschaften ein erhebliches Bedürfnis nach Rechtsfortbildung besteht, das nur der Gesetzgeber wirksam befriedigen kann. Vorgeschlagen werden die Schaffung eines Erwerbsgesellschaftengesetzes, das im Gegensatz zu den…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist seit jeher bis auf den heutigen Tag umstritten. Die vorliegende Arbeit stellt heraus, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entgegen zunehmend im Schrifttum vertretener Ansicht nach geltendem Recht als nichtrechtsfähige Personenvereinigung anzusehen ist, daß aber insbesondere im Bereich der unternehmenstragenden Gesellschaften ein erhebliches Bedürfnis nach Rechtsfortbildung besteht, das nur der Gesetzgeber wirksam befriedigen kann. Vorgeschlagen werden die Schaffung eines Erwerbsgesellschaftengesetzes, das im Gegensatz zu den aktuellen gesetzgeberischen Bemühungen nicht lediglich Angehörige freier Berufe berücksichtigt, ferner Änderungen im Bereich der Regelungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Autorenporträt
Der Autor: Martin Alberts wurde 1965 in Essen geboren. Ab Herbst 1984 studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg im Breisgau. Im Frühjahr 1987 setzte er sein Studium in Münster fort und legte 1989 die erste juristische Staatsprüfung ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster und promovierte bei Prof. Dr. Helmuth Kollhosser. Seit 1991 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Essen.