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Die Arbeit beleuchtet zunächst den Ursprung der Rechtsprechung zur qualifiziert faktisch konzernierten GmbH im Autokran-Urteil und die weitere Entwicklung bis «Video». Erst auf dieser Basis ergeben die Einzelaussagen im TBB-Urteil ein homogenes Bild. Sie sind Ausdruck der Leitüberlegung des II. Zivilsenats des BGH, durch Einsatz von Verlustausgleich und Konzernaußenhaftung das Fehlen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines Gesellschaftsinteresses der Einmann-GmbH zu kompensieren, bei dem gleichzeitigen Versuch, die mehrgliedrige GmbH in das Haftungskonzept einzubeziehen. Diesen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet zunächst den Ursprung der Rechtsprechung zur qualifiziert faktisch konzernierten GmbH im Autokran-Urteil und die weitere Entwicklung bis «Video». Erst auf dieser Basis ergeben die Einzelaussagen im TBB-Urteil ein homogenes Bild. Sie sind Ausdruck der Leitüberlegung des II. Zivilsenats des BGH, durch Einsatz von Verlustausgleich und Konzernaußenhaftung das Fehlen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines Gesellschaftsinteresses der Einmann-GmbH zu kompensieren, bei dem gleichzeitigen Versuch, die mehrgliedrige GmbH in das Haftungskonzept einzubeziehen. Diesen Schadensersatzanspruch entwickelt der Autor als Folge der Verletzung einer auf Bestandserhaltung gerichteten Treubindung. Die Anwendung der Rechtsfolge aus 302 AktG und die Fortbildung der Rechtsfolge des 303 AktG lehnt er ab.
Autorenporträt
Der Autor: Dirk Büscher wurde 1963 in Essen geboren. Von 1983 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaft in Bochum. Zwischen November 1990 und Oktober 1993 Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf. Von 1994 bis Anfang 1999 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum; Promotion 1998. Seit 1999 Tätigkeit im Zentralbereich Recht eines Energie- und Technologieunternehmens.