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Der Verfasser entwickelt erstmals ein vollständiges Regelungskonzept für die erlaubte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Er stellt klar, dass die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung stets der tatbestandlichen Vorteilsannahme vorausgehen muss, verliert aber gleichwohl die weiteren Tatbestandsalternativen der Paragraphen 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick.

Produktbeschreibung
Der Verfasser entwickelt erstmals ein vollständiges Regelungskonzept für die erlaubte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Er stellt klar, dass die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung stets der tatbestandlichen Vorteilsannahme vorausgehen muss, verliert aber gleichwohl die weiteren Tatbestandsalternativen der Paragraphen 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick.
Autorenporträt
Dr. Marius Leven ist seit 2014 bei PARK/Wirtschaftsstrafrecht als Rechtsanwalt in Dortmund tätig. Neben dem Korruptionsstrafrecht verteidigt und berät er überwiegend in den Bereichen des Allgemeinen Wirtschaftsstrafrechts, des Außenwirtschaftsstrafrechts sowie bei Verfehlungen auf dem Gebiet des Kartellrechts.