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Der Tatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf als problematisch zu werten, dass der Begriff des Vorteils zentrales Merkmal der Begünstigung ist, nämlich sowohl als Bezugspunkt des Hilfeleistens als auch der Absicht. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zur Vortatbeihilfe, zur Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat daher zum Ziel den Begriff des Vorteils mithilfe der Auslegungsmethoden zu bestimmen.…mehr

Produktbeschreibung
Der Tatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf als problematisch zu werten, dass der Begriff des Vorteils zentrales Merkmal der Begünstigung ist, nämlich sowohl als Bezugspunkt des Hilfeleistens als auch der Absicht. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zur Vortatbeihilfe, zur Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat daher zum Ziel den Begriff des Vorteils mithilfe der Auslegungsmethoden zu bestimmen. Ausgehend von einer Analyse der aktuell diskutierten Fallgruppen des Vorteils i.S.d. § 257 StGB, wird mithilfe der vier Auslegungsmethoden Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik eine neue abgrenzungsfähige Definition des Vorteils und des den Vorteil begrenzenden Unmittelbarkeitskriteriums entwickelt. Den Abschluss bildet eine Anwendung der ermittelten Definition auf die Fallgruppen des Vorteils i.S.d. § 257 StGB.

Die Arbeit wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung ausgezeichnet.
Autorenporträt
Anna Heil graduated from the Johannes Gutenberg University of Mainz in 2018 with a degree in law, specializing in criminal law/criminal defense. From 2018 to 2021, she worked as a research assistant at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedure Law of Prof. Dr. Jan Zopfs at Johannes Gutenberg University Mainz. Since 2021, she has been employed at the Chair of Criminal Law, Criminal Procedure Law, Medical Criminal Law, Economic Criminal Law and Philosophy of Law of Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, also Johannes Gutenberg University Mainz. In addition, she has been completing her legal clerkship at the Wiesbaden Regional Court since November 2021. Anna Heil received her doctorate in law in 2022 and her dissertation was awarded the Alfred Teves Foundation Prize.