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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Gesellschafts- und Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform der Publikums-KG ergibt sich eine Reihe von Vorteilen, etwa steuerliche Vorteile durch die direkte Zurechnung des Verlustes beim Anleger oder die zivilrechtliche Freiheit bei der Ausgestaltung der Gesellschaft und der damit verbundenen Haftung. Insbesondere wird von mittelbaren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Gesellschafts- und Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform der Publikums-KG ergibt sich eine Reihe von Vorteilen, etwa steuerliche Vorteile durch die direkte Zurechnung des Verlustes beim Anleger oder die zivilrechtliche Freiheit bei der Ausgestaltung der Gesellschaft und der damit verbundenen Haftung. Insbesondere wird von mittelbaren Anlegern der Publikums-KG die Anonymität geschätzt, denn durch die Besonderheit des Treuhandvertrages treten sie nicht als unmittelbare Gesellschafter der Publikums-KG auf, sondern sind die "Hintermänner" des Treuhänders. Des Weiteren waren mittelbare Beteiligungen lange Zeit lukrativ, weil sie keine Haftungsrisiken birgten, obwohl sie den Anleger in eine Gesellschafterposition stellen. Diese Arbeit soll einen gesellschaftsrechtlichen Überblick über die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Anlegerschutz der mittelbar beteiligten Anleger in der Publikums-KG geben. Dies umfasst die Klärung von Haftungsfragen des unmittelbar sowie mittelbar beteiligten Anlegers in der Publikums-KG. Des Weiteren geben die kürzlich vom BGH ergangenen Urteile zu Auskunftsansprüchen von mittelbaren Anlegern einer Publikums-KG Anlass, die bisherige Entwicklung der Grundsätze noch einmal zu betrachten.