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Die Arbeit beschäftigt sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Prospekt- und Ad-hoc-Publizitätspflichten. Die Haftungstatbestände werden dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung zugeordnet. Bei der Bestimmung des Handlungs- und Erfolgsortes setzt sich die Autorin mit der Rechtsprechung des EuGH und den Ansätzen in der Literatur kritisch auseinander und entwickelt ein Konzept der zuständigkeitsbegründenden Handlungszurechnung. Ferner beleuchtet sie die Bedeutung des Mehrparteiengerichtsstandes in derartigen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Prospekt- und Ad-hoc-Publizitätspflichten. Die Haftungstatbestände werden dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung zugeordnet. Bei der Bestimmung des Handlungs- und Erfolgsortes setzt sich die Autorin mit der Rechtsprechung des EuGH und den Ansätzen in der Literatur kritisch auseinander und entwickelt ein Konzept der zuständigkeitsbegründenden Handlungszurechnung. Ferner beleuchtet sie die Bedeutung des Mehrparteiengerichtsstandes in derartigen Schadensersatzprozessen. Zudem werden die Anforderungen an Gerichtsstandsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen und Anleihebedingungen dargelegt sowie ihre persönliche und sachliche Reichweite bestimmt. Schließlich beleuchtet die Autorin das Verhältnis des Musterverfahrens nach dem KapMuG zu den Anerkennungs- und Verfahrenskoordinierungsvorschriften der Brüssel Ia-VO.
Autorenporträt
Carolin Isabel Compes begann im September 2012 das Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg, während dem sie im Jahr 2014 ein Auslandssemester an der New York University in den USA absolvierte. Die Prüfung des Ersten Juristischen Staatsexamens legte sie im November 2017 vor dem OLG Hamburg ab und begann im März 2018 mit der Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Von Februar 2018 bis März 2020 arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Im Juni 2020 begann sie den Juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Köln.