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Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag knüpft neben dem Wahlalter traditionell an die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Bundesgebiet am Wahltag. Gerade letzteres ist vor dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Der Autor identifiziert die historischen Implikationen und setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur formulierten Rechtfertigungen auseinander. Keiner der Ansätze überzeugt. Dem egalitären Teilhabeverständnis des Grundgesetzes entsprechend ist vielmehr jeder Staatsbürger prinzipiell auch Wahlbürger, unabhängig vom Ort seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag knüpft neben dem Wahlalter traditionell an die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Bundesgebiet am Wahltag. Gerade letzteres ist vor dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Der Autor identifiziert die historischen Implikationen und setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur formulierten Rechtfertigungen auseinander. Keiner der Ansätze überzeugt. Dem egalitären Teilhabeverständnis des Grundgesetzes entsprechend ist vielmehr jeder Staatsbürger prinzipiell auch Wahlbürger, unabhängig vom Ort seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts am Wahltag. Jede darüberhinausgehende Anforderung an den Wähler, insbesondere die Forderung nach einem qualifizierten Mindestmaß an politischer Vertrautheit als Wahlzugangsvoraussetzung, widerspricht diesem Verständnis und nimmt zumindest Anleihen an überkommene Wahlrechtsvorstellungen vorausgegangener Epochen, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand mehr haben können.
Autorenporträt
Friedemann Larsen, 2002-2005 Vorbereitungsdienst (gehobener Verwaltungsdienst) an der Verwaltungsfachhochschule Gotha (Thüringen); 2005 Laufbahnprüfung, Dipl.-Verwaltungswirt (FH); 2005-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der FSU Jena, 2010 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010-2012 Referendariat am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) und an der DUV Speyer; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2012-2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Öffentliches Recht in Marburg (Prof. Dr. Dr.h.c. H.- D. Horn); 2017-2018 Referent im Juristischen Dienst des Thüringer Landtags; seit 2019 Beamter des höheren Verwaltungsdienstes beim Land Baden-Württemberg.