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Die Mitwirkung des Bauherrn ist gerade bei Bauverträgen essentiell wichtig. Ohne sie kann ein komplexes Bauprojekt oft nicht erfolgreich realisiert werden. Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen unterlassener Mitwirkung des Bauherrn (z.B. fehlende Pläne, mangelhafte Vorleistung, verspätete Freigabe usw.). Ausgehend von der allgemeinen werkvertragsrechtlichen Einordnung der Mitwirkungshandlungen des Bestellers als bloße Obliegenheiten untersucht die Arbeit, ob dieses System im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB aufrechtzuerhalten ist. Während die Mehrheit der Literatur und…mehr

Produktbeschreibung
Die Mitwirkung des Bauherrn ist gerade bei Bauverträgen essentiell wichtig. Ohne sie kann ein komplexes Bauprojekt oft nicht erfolgreich realisiert werden. Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen unterlassener Mitwirkung des Bauherrn (z.B. fehlende Pläne, mangelhafte Vorleistung, verspätete Freigabe usw.). Ausgehend von der allgemeinen werkvertragsrechtlichen Einordnung der Mitwirkungshandlungen des Bestellers als bloße Obliegenheiten untersucht die Arbeit, ob dieses System im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB aufrechtzuerhalten ist. Während die Mehrheit der Literatur und Rechtsprechung die zur Erstellung des Bauwerks erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Bauherrn weitestgehend zu echten Pflichten heraufstuft, kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass am Obliegenheitsmodell des BGB in weiten Teilen festzuhalten ist. Begründet wird dies mit einer dogmatischen Analyse des gesetzlichen Systems unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlagen der am Bau beteiligten Parteien.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Rütten wurde 1978 in Viersen geboren. Nach dem Abschluss des Jurastudiums Anfang 2003 an der Universität Trier nahm er 2005 sein Referendariat am OLG Koblenz auf. Der Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgte im Jahr 2007. Seit 2007 ist der Autor Rechtsanwalt in einer im Bereich Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei in Mönchengladbach.