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Die Länder haben mit der Neuregelung der
11 und 19 RStV den Versuch gemacht, unter Beachtung des Gebots der Staatsferne die inzwischen auch nach europarechtlichen Vorgaben notwendige Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herbeizuführen. Die Abhandlung stellt die europarechtlichen Vorgaben dar, beleuchtet die Konkretisierungsnormen und befasst sich schließlich mit der Frage, ob diese Konkretisierung des Programmauftrags, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat, in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten eingreift und damit das Gebot der Staatsferne verletzt.…mehr

Produktbeschreibung
Die Länder haben mit der Neuregelung der

11 und 19 RStV den Versuch gemacht, unter Beachtung des Gebots der Staatsferne die inzwischen auch nach europarechtlichen Vorgaben notwendige Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herbeizuführen. Die Abhandlung stellt die europarechtlichen Vorgaben dar, beleuchtet die Konkretisierungsnormen und befasst sich schließlich mit der Frage, ob diese Konkretisierung des Programmauftrags, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat, in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten eingreift und damit das Gebot der Staatsferne verletzt.
Autorenporträt
Die Autorin: Valérie Schüller wurde 1974 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Mainz. Nach dem Referendariat in Koblenz, Mainz und Pretoria (Südafrika) absolvierte sie den Weiterbildungsstudiengang Medienrecht in Mainz, schloss mit einem LL.M. ab und arbeitete dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. 2005 übernahm sie die Geschäftsführung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz.
Dieter Dörr (Hrsg.), geboren 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts.
Udo Fink (Hrsg.), geboren 1957, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz.