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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Studiengang URI (Master LL.M.)), Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im System der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellenoder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Studiengang URI (Master LL.M.)), Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im System der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellenoder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitragssozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, bestehend aus denRentenversicherungsbeiträgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen,sowie aus dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld. Dadurch ist den Krankenkassen, als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,eine wichtige Funktion in der Mittelbeschaffung des Sozialversicherungssystems übertragen worden. Doch nicht nur die Einziehung der Beiträge an sich ist die Aufgabe derEinzugsstellen, ebenso prüfen sie die Versicherungspflicht und die Höhe der einzuziehenden Beiträge, bindend für alle anderen Sozialversicherungsträger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweilige Einzugsstelleweiterzuleiten. Für den Arbeitnehmeranteil hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruchkann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Kommt der Arbeitsgeber den gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung an die Einzugsstellen nicht nach, drohen ihm strafundzivilrechtliche Konsequenzen. Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten oder droht die Insolvenz, gilt es für denUnternehmer abzuwägen: Welche Rechnungen können noch bezahlt werden? Welche Zahlungen können noch hinaus geschoben werden? Wo sind die Außenwirkungen noch am geringsten? Oder doch gleich einen Insolvenzantrag stellen? Oft wird fatalerweise weiter gemacht wie bisher und vermeintlich "unwichtige" Zahlungen, wie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge hinausgeschoben oder nicht beglichen. Die Folgen sind für den Unternehmer oft nicht abschätzbaroder es ist ihm schlicht nicht bewußt, eine Straftat damit zu begehen. Die hier vorliegende Seminararbeit soll einen ersten Überblick über die Problematik der Nichtabführungdes Gesamtsozialversicherungsbeitrags geben und zugleich ein Problembewußtsein für die Handlungsalternativen der Einzugsstellen schaffen.