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Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) - die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) - die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der Lage, die neue Zusageform einzuführen, da sie durch ihre »Alt«-Versorgungssysteme bereits ausreichend belastet sind. Diese Arbeit untersucht deshalb, ob ein Wechsel der »Alt«-Zusagen zur reinen Beitragszusage möglich ist. Dabei entwickelt sie Maßstäbe, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines solchen Wechsels zu überprüfen ist, und erarbeitet Empfehlungen für die Praxis zur Umsetzung eines Wechsels.
Autorenporträt
Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Singapore Management University in Singapur. Ihr Studienschwerpunkt war dabei das Arbeitsrecht. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Boutiquekanzlei sowie am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg. Im Februar 2024 wurde Anna Eisele an der Bucerius Law School promoviert. Ihr Referendariat absolviert sie seit Oktober 2023 am OLG München u.a. mit Stationen bei zwei arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien.