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Der Prozessvergleich stellt im Verfassungsprozess als Instrument zur Verfahrensbeendigung eine exotische Erscheinung dar. In der bisherigen verfassungsgerichtlichen Praxis ist er dementsprechend selten vorzufinden. Auch im Verfassungsprozess jedoch bietet ein Prozessvergleich Chancen und hat Vorteile. Insbesondere kann er über die bloß feststellende Wirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung hinausgehen und einen Rechtsstreit auf diese Weise nachhaltig befrieden. Ausgehend von diesen Vorteilen untersucht die Autorin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und…mehr

Produktbeschreibung
Der Prozessvergleich stellt im Verfassungsprozess als Instrument zur Verfahrensbeendigung eine exotische Erscheinung dar. In der bisherigen verfassungsgerichtlichen Praxis ist er dementsprechend selten vorzufinden. Auch im Verfassungsprozess jedoch bietet ein Prozessvergleich Chancen und hat Vorteile. Insbesondere kann er über die bloß feststellende Wirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung hinausgehen und einen Rechtsstreit auf diese Weise nachhaltig befrieden. Ausgehend von diesen Vorteilen untersucht die Autorin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und verfassungsprozessualen Besonderheiten die Zulässigkeit eines Prozessvergleichs in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Dabei definiert sie die an ihn zu stellenden Voraussetzungen, die sie in solche verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Natur unterteilt. Die Auseinandersetzung mit den Fehlerfolgen des verfassungsgerichtlichen Prozessvergleichs sowie seiner Umsetzung und Verwirklichung runden die Arbeit ab.
Autorenporträt
Sarah Göltenbott studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und an der Université Aix-Marseille III (Maîtrise en droit 2013). Anschließend war sie von 2015 bis 2020 Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht (Inhaber: Prof. Dr. Christian Seiler). Ihre Promotion wurde durch ein Promotionsstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft gefördert. Ihr Referendariat absolvierte Frau Göltenbott von April 2018 bis Mai 2020 im Landgerichtsbezirk Tübingen. Im Juni 2020 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein.