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Die Zulässigkeit des Berichts des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt einer Urkunde im Strafprozess (kurz: "Urkundenbericht") ist seit über 130 Jahren umstritten. Von der Rechtsprechung als zulässig erachtet, ist er bis heute in der StPO nicht ausdrücklich geregelt und wird deshalb von der Literatur überwiegend als unzulässig abgelehnt. Die Arbeit stellt die Entwicklung des Urkundenberichts geordnet dar und fasst den hierzu vorliegenden Streitstand systematisch zusammen. Dabei arbeitet sie heraus, dass es - trotz des seit Langem geführten Streits - an einer dogmatischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Zulässigkeit des Berichts des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt einer Urkunde im Strafprozess (kurz: "Urkundenbericht") ist seit über 130 Jahren umstritten. Von der Rechtsprechung als zulässig erachtet, ist er bis heute in der StPO nicht ausdrücklich geregelt und wird deshalb von der Literatur überwiegend als unzulässig abgelehnt. Die Arbeit stellt die Entwicklung des Urkundenberichts geordnet dar und fasst den hierzu vorliegenden Streitstand systematisch zusammen. Dabei arbeitet sie heraus, dass es - trotz des seit Langem geführten Streits - an einer dogmatischen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen fehlt. Die Arbeit schließt diese Lücke und ordnet den Urkundenbericht in das System des Beweisrechts der StPO ein. Vor dem Hintergrund des Streitstandes wird das erarbeitete Ergebnis überprüft. Abschließend definiert die Arbeit den derzeitigen Anwendungsbereich und liefert Denkanstöße zum (zukünftigen) Umgang mit Urkundenbeweisen in der Hauptverhandlung.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Erste Juristische Prüfung 2009. Master-Studiengang »Wirtschaftsstrafrecht« an der Universität Osnabrück (LL.M.). Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler. Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. Zweite Juristische Prüfung 2011. Zulassung zum Rechtsanwalt in Berlin 2012. Mehrjährige Tätigkeit als angestellter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht. Seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin.