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Internal Investigations gewinnen in der Praxis der Rechtsberatung immer größere Bedeutung und stehen im Fokus des Gesetzgebers. Für die sich dabei stellenden Rechtsfragen, insbesondere im Umgang mit Erkenntnissen aus Mitarbeiterinterviews, existieren bislang keine gesetzlichen Regelungen oder einheitliche Standards. Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis, welches sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das kooperierende Unternehmen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ergibt. Dabei werden…mehr

Produktbeschreibung
Internal Investigations gewinnen in der Praxis der Rechtsberatung immer größere Bedeutung und stehen im Fokus des Gesetzgebers. Für die sich dabei stellenden Rechtsfragen, insbesondere im Umgang mit Erkenntnissen aus Mitarbeiterinterviews, existieren bislang keine gesetzlichen Regelungen oder einheitliche Standards. Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis, welches sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das kooperierende Unternehmen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ergibt. Dabei werden verschiedene Lösungsansätze beleuchtet, um die sich aus dem Transfer der Erkenntnisse ins Strafverfahren ergebende Gefahr einer Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit der Mitarbeiter aufzulösen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter für verpflichtende selbstbelastende Angaben ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren erforderlich ist.
Autorenporträt
Annika Hille studied law at the Westfälische Wilhelms-University in Münster. Following her legal clerkship in the Higher Regional Court of Düsseldorf, which included an assignment in London, she wrote her doctoral thesis under the guidance of Prof. Dr. Helmut Frister at the Heinrich Heine University in Düsseldorf. While working on her doctoral thesis, she was working as a legal assistant in an international law firm in the area of white-collar crime and compliance. She has been working there as a lawyer since 2018.
Rezensionen
»(Nicht nur) dem Gesetzgeber ist die Lektüre des Werks von Hille daher anzuraten: Dieses leistet nämlich nicht nur einen ganz wesentlichen und gelungenen Beitrag mit erheblichem Erkenntnisgewinn in der diesbezüglich geführten Diskussion, sondern bietet auch einen konkreten und absolut bedenkenswerten Vorschlag für eine Neuregelung an.« Dr. Sascha Süße, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung, 2/2022