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Der Unilateral Contract ist ein spezielles Rechtsinstitut des englischen und US-amerikanischen Rechts: Er ist ein zweiseitiger Vertrag über einen Leistungsaustausch, bei dem sich nur eine der Parteien zur Leistung verpflichtet. Damit scheint er weder in die vertragsrechtliche Dogmatik noch in den Rechtsalltag zu passen. Für tot erklären oder in ein Kuriositätenkabinett verweisen lässt er sich - trotz entsprechender Versuche der Rechtswissenschaft - jedoch nicht. Der Unilateral Contract ermöglicht einen interessanten Blick in die historische Werkstatt des Common Law und dessen…mehr

Produktbeschreibung
Der Unilateral Contract ist ein spezielles Rechtsinstitut des englischen und US-amerikanischen Rechts: Er ist ein zweiseitiger Vertrag über einen Leistungsaustausch, bei dem sich nur eine der Parteien zur Leistung verpflichtet. Damit scheint er weder in die vertragsrechtliche Dogmatik noch in den Rechtsalltag zu passen. Für tot erklären oder in ein Kuriositätenkabinett verweisen lässt er sich - trotz entsprechender Versuche der Rechtswissenschaft - jedoch nicht. Der Unilateral Contract ermöglicht einen interessanten Blick in die historische Werkstatt des Common Law und dessen vertragsrechtliche Besonderheiten, die bis heute fortwirken. So erschließt sich auch, warum es ein dem Unilateral Contract unmittelbar entsprechendes Rechtsinstitut im deutschen Recht nicht gibt. Bei der Lösung praktischer Fälle kommen beide Rechtssysteme aber auf unterschiedlichen Wegen letztlich doch zu ganz ähnlichen Ergebnissen.
Autorenporträt
Die Autorin: Cornelia Wendel, geboren 1968 in Darmstadt. 1987 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, dem King's College in London und der Universität Frankfurt am Main. Referendariat am Landgericht Passau, seit 1998 Rechtsanwältin in Düsseldorf.