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Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und übersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundzüge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anfängerstudium ebenso wie als Einstieg für eine vertiefende Beschäftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches absolutes Recht. Es dient derSicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gemäß § 1204 Abs. 1BGB kann eine…mehr

Produktbeschreibung
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und übersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundzüge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anfängerstudium ebenso wie als Einstieg für eine vertiefende Beschäftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches absolutes Recht. Es dient derSicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gemäß § 1204 Abs. 1BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden,dass der Gläubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des PfandesBefriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erlös aus der Verwertung zur Tilgung derForderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in demRecht des Gläubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert für denAnspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten.Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch istgekennzeichnet, dass zur Begründung des Pfandrechts der Verpfänder dem Gläubiger die Sacheübergeben muss (vgl. § 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden.Wegen der Notwendigkeit der Besitzübergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehenddurch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdrängtworden. Es hat nur noch eine äußerst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung.Lediglich bei den sog. Lombardgeschäften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapierenbestellt, an denen die Bank im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder nocherlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpfändungen vonWertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werden.
Autorenporträt
Heike Schaffrin ist Juristin und wissenschaftliche Autorin und schreibt sowohl Sachtexte als auch Erzählungen.. Sie ist Dozentin für kreatives Schreiben in Düsseldorf, Mitglied der Autorengruppe Schreibgruppe Bilk und Initiatorin des Projekts Schreiben in der Gruppe . Die Anthologie Mosaik aus LICHT ist ihr drittes Buch.