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Unterliegt die Ehegatten-Hinterbliebenenrente dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG oder ist sie 'fürsorgerisch motiviert', wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18.02.1998 urteilte? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit rechtshistorisch behandelt, indem die Vorgängerregelungen von
46, 48 SGB VI entstehungsgeschichtlich analysiert werden. Bereits 1911 ist es gelungen, eine Hinterbliebenenversicherung einzuführen, deren Grundlagen sich bis heute erhalten haben. Viele Fragen, die es aktuell noch zu lösen gilt, wurden in vorangegangenen Diskussionen bedacht, was
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Produktbeschreibung
Unterliegt die Ehegatten-Hinterbliebenenrente dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG oder ist sie 'fürsorgerisch motiviert', wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18.02.1998 urteilte? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit rechtshistorisch behandelt, indem die Vorgängerregelungen von

46, 48 SGB VI entstehungsgeschichtlich analysiert werden. Bereits 1911 ist es gelungen, eine Hinterbliebenenversicherung einzuführen, deren Grundlagen sich bis heute erhalten haben. Viele Fragen, die es aktuell noch zu lösen gilt, wurden in vorangegangenen Diskussionen bedacht, was den Schluss zulässt, dass die Ausgestaltung als Versicherungsleistung derzeit ausdrücklich gewollt war.
Autorenporträt
Dr. Frank Weidner ist Hochschuldozent für Rechtswissenschaften an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Hannover. Schwerpunkte der Lehre sind Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Baurecht.