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Weil das deutsche Recht kein Angehörigenschmerzensgeld anerkennt und die Angehörigen des Unfallopfers nur im Wege der Schockschäden Ersatz für eigene erlittene immaterielle Schäden verlangen konnten, bestand eine Schutzlücke für die Angehörigen, was Deutschland in Europa isolierte. Mit der Einführung des Hinterbliebenengeldes in § 844 Abs. 3 BGB wird die Lücke zwar verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen.Im Bereich des Ersatzes der indirekten Kosten durch den unfallbedingten Tod des Opfers besteht ein großer Unterschied zwischen deutschem und chinesischem Recht, weil den Angehörigen…mehr

Produktbeschreibung
Weil das deutsche Recht kein Angehörigenschmerzensgeld anerkennt und die Angehörigen des Unfallopfers nur im Wege der Schockschäden Ersatz für eigene erlittene immaterielle Schäden verlangen konnten, bestand eine Schutzlücke für die Angehörigen, was Deutschland in Europa isolierte. Mit der Einführung des Hinterbliebenengeldes in § 844 Abs. 3 BGB wird die Lücke zwar verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen.Im Bereich des Ersatzes der indirekten Kosten durch den unfallbedingten Tod des Opfers besteht ein großer Unterschied zwischen deutschem und chinesischem Recht, weil den Angehörigen des Verstorbenen nach chinesischem Recht das sog. Todesentschädigungsgeld geleistet wird, das sowohl hauptsächlich auf den Ersatz der indirekten Vermögensschäden der Angehörigen als auch auf die Erhöhung des immateriellen Schadensersatzes zielt. Für die Verwirklichung des individuellen Modells des Todesentschädigungsgeldes birgt die neue Entwicklung der künstlichen Intelligenz Potenzial.
Autorenporträt
Yiyue Wu studied law at the China University of Political Science and Law (CUPL) in Beijing from 2008 to 2012, where he passed the state law examination of the People¿s Republic of China in 2011. He then began his master¿s degree there, which he completed in 2016. From 2014 to 2015 he completed his LL.M. degree at the Humboldt University in Berlin. In June 2021 he received his doctorate at the Humboldt University in Berlin. Since September 2021 he has been assistant professor at the Chinese-German Institute for Law (CDIR) at the CUPL.