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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Gemäß 264 Abs.2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (Konzernabschluss analog 297 Abs.2 Satz 2 HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln . Neben der Bilanz als Darstellung der Vermögenslage und der GuV als…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Gemäß
264 Abs.2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (Konzernabschluss analog
297 Abs.2 Satz 2 HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln . Neben der Bilanz als Darstellung der Vermögenslage und der GuV als Darstellung der Ertragslage sollen durch die Publizierung einer Kapitalflussrechnung (KFR) in erster Linie Informationen über die Finanzlage gegeben werden. Dies geschieht durch einen verbesserten Einblick in die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten der Unternehmung und deren Auswirkungen auf die Liquidität.
Im Rahmen der Liquiditätsanalyse soll sie neben den statischen Kennzahlen wie z.B. den Deckungsrelationen eine dynamische Analyse der Zahlungsströme im Unternehmen ermöglichen.
In Deutschland sind Unternehmen zur Aufstellung einer KFR durch
297 Abs.1 Satz 2 HGB explizit verpflichtet. Er bezieht sich jedoch nur auf börsennotierte Mutterunternehmen. Die Aufstellungs- und Gliederungsformen regelt der DRS 2, welcher inhaltlich aus der Stellungnahme HFA 1/1995 des IDW entstand. Er stellt die Basis dieser Arbeit dar.
Eine weitere Verpflichtung zur Aufstellung einer KFR entsteht durch den
292a HGB (KapAEG), wonach ein Mutterunternehmen auch einen befreienden Konzernabschluss nach IAS oder US-GAAP aufstellen kann. Auch nach diesen Standards ist die Aufstellung einer KFR verpflichtend und in IAS 7 und SFAS No.95 geregelt. Der DRS 2 ist mit deren Anforderungen kompatibel.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen der Arbeit werden zuerst die Möglichkeiten einer externen Erstellung einer KFR aus den veröffentlichten Jahresabschlussdaten dargestellt. Dies ist notwendig, falls keine KFR publiziert wird (werden muss). Hierbei wird auch detailliert auf die dabei auftretenden Probleme eingegangen, sowie auf die Systematik und Darstellungsmöglichkeiten einer KFR.
Daran anschliessend werden ausführlich die Interpretationsmöglichkeiten und aus einem solchen Rechenwerk ableitbare Kennzahlen erarbeitet (s. Inhaltsverzeichnis).
Abschliessend werden noch auf einer KFR basierende Verfahren der Unternehmensbewertung erörtert.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis).
Abschliessend werden noch auf einer KFR basierende Verfahren der Unternehmensbewertung erörtert.

Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
2.Erstellung und Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen2
2.1Erstellung von Kapitalflussrechnungen2
2.1.1Originäre vs. derivative Ermittlung2
2.1.2Die Beständedifferenzenbilanz4
2.1.3Die Veränderungsbilanz4
2.1.4Die Bewegungsbilanz4
2.1.5Erweiterung der Bewegungsbilanz zur Kapitalflussrechnung5
2.1.5.1Einbeziehung der Kontenumsätze5
2.1.5.2Einbeziehung der Gewinn- und Verlustrechnung5
2.1.5.3Saldierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge7
2.1.5.4Die Ausgliederung eines Finanzmittelfonds7
2.1.6Besonderheiten einer Konzernkapitalflussrechnung8
2.1.6.1Ableitung der Konzernkapitalflussrechnung8
2.1.6.2Änderung des Konsolidierungskreises9
2.1.6.3Währungsumrechnung10
2.2Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen11
2.2.1Kontoform vs. Staffelform11
2.2.2Die Gliederung11
2.2.3Direkte vs. indirekte Darstellung12
2.2.4Sonderausweis des Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG13
2.2.5Sonderausweis des EBITDA14
3.Bilanzanalytische Probleme bei der externen Erstellung15
3.1Saldierung der erweiterten Bewegungsbilanz15
3.2Zuordnungs...