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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 2, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Pädagogisches Institut), Veranstaltung: Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Pädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff "Bildungswesen" versteht man "alle Einrichtungen und Institutionen, die Bildung vermitteln und die Ausbildung von Lernenden (Schüler, Studenten u. a.) übernehmen." Die Geschichte der Bildung bzw. der Erziehung geht bis zu Antike zurück. Jedoch wurde sie damals nicht in den Schulen verwirklicht, sondern es gab…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 2, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Pädagogisches Institut), Veranstaltung: Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Pädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff "Bildungswesen" versteht man "alle Einrichtungen und Institutionen, die Bildung vermitteln und die Ausbildung von Lernenden (Schüler, Studenten u. a.) übernehmen." Die Geschichte der Bildung bzw. der Erziehung geht bis zu Antike zurück. Jedoch wurde sie damals nicht in den Schulen verwirklicht, sondern es gab Privatunterrichten. Die Schule im heutigen Sinn ist ein modernes Phänomen. Bis hin zum Mittelalter konnten die meisten Menschen weder lesen noch schreiben. Das Privileg dazu hatten nur die Adeligen bzw. Reichen unter der Gesellschaft. Erst gegen Beginn des 14. Jahrhunderts entwickelte sich ein sogenanntes Hofmeistermodel: Die Adeligen haben Lehrer angestellt, die ihre Söhne unterrichtet haben (Mädchen habenerst seit dem letzten Jahrhundert ein Recht auf Bildung in Europa). Dieses Hofmeistersystem war der Beginn einer Bildungsaktivität in Europa, das zwar viele Defizite aufwies, dennoch ein enormen Schritt zur zivilisierten Welt beitrug. Die ersten staatlichen Schulgesetze entstanden im 18. Jahrhundert (Allgemeine Schulordnung für Preußen von 1763, österreichische Schulordnung von 1774). In der Bundesrepublik Deutschland sind heute fast alle Schulen (die allgemeinbildenden, die beruflichen und auch die Hochschulen) staatliche Einrichtungen. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetzgebungen. Deren "Kulturhoheit" ist im Grundgesetz (Art. 30 und 70) festgeschrieben. Durch das Hochschulrahmengesetz wurden dem Bund jedoch bildungspolitische Kompetenzen im Hochschulbereich zuerkannt. Um zu große Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden, sorgt die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder mit ihren Beschlüssen für eine gewisse Vereinheitlichung des Schulwesens. Hauptträger der staatlichen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland sind: Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien (Oberschulen), Hochschulen, Berufs- und Berufsfachschulen. Daneben bestehen Sonderschulen. In den Gesamtschulen bilden Hauptschule, Realschule und Gymnasium ein durchlässiges System. Besondere Institute und Abendschulen ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen (sog. Zweiter Bildungsweg). Einen Teil der Erwachsenenbildung übernehmen Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Betriebe u. a. in Vorträgen und Fortbildungskursen.[...]